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In Anbetracht der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Mindesthöhe des Gewerbesteuerhebesatzes von 200% (§ 8a GewStG)
hat die Stadt Kremmen am 25. März 2004 formal eine Anpassung auf diesen gesetzlichen Mindest-Hebesatz beschlossen.
Verlegt Ihre Kapitalgesellschaft den 'Ort der Geschäftsleitung' von Berlin (Hebebsatz: 410%) in die Stadt Kremmen,
so könnte sich die effektive Gewerbesteuerbelastung Ihrer Gesellschaft von ca. 17% auf ca. 9,6% senken.
Entschliessen Sie sich als (kaufmännische/r) Geschäftsführer/in einer Personengesellschaft,
Ihre für die Tagesgeschäfte relevanten Entscheidungen von Ihrem Büro in Kremmen zu fassen,
so lassen sich zusätzlich zur Senkung der effektive Gewerbesteuerbelastung weitere Steuerermässigungen erreichen
(Anrechnung in Höhe des 1,8-fachen Gewerbesteuermessbetrages gem. § 35 EStG)
Es gibt viele Möglichkeiten, den 'Ort der Geschäftsleitung' Ihrer Gesellschaft kostengünstig in die
Stadt Kremmen zu verlegen ...
... spechen Sie uns an!
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